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 Mitarbeiter auf dem neuesten Stand Schulung auf die Energieeinsparverordnung

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Foto: Sonnenkraft/BfC |
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SONNENKRAFT hat seine Mitarbeiter für die Einführung der Energieeinsparverordnung fit gemacht. Sie wurden in mehreren eigens konzipierten Schulungen mit den Grundlagen sowie den Handlungsmöglichkeiten mit dem Ziel vertraut gemacht, ihren Partnern im Handwerk mit Rat und Tat zur Seite stehen zu können.
Wärmeschutzverordnung und Heizungsanlagenverordnung sind schon 2002 zur Energieeinsparverordnung EnEV 2002 zusammen geführt worden. Seit dem 1. Oktober 2007 ist die EnEV 2007 in Kraft. Damit ist erstmals ein Instrument entwickelt worden, dass den Energieverbrauch von Gebäuden miteinander vergleichbar macht.
Für Autos, Kühlschränke und Waschmaschinen gab es das bereits, wegen unterschiedlicher Bauweise, Größe und unterschiedlicher Witterung etwa war ein solcher Vergleich für Gebäude bislang schwierig. Ein frisch sanierter Altbau mit Brennwertkessel, Wärmeschutzverglasung, Fassaden- und Dachdämmung etwa hat einen weit geringeren Energiebedarf als der unsanierte Nachbarbau.
Ab dem 1. Juli 2008 ist bei der Neuvermietung und dem Verkauf von Wohn- und Nichtwohngebäuden ein Gebäudeenergieausweis, der so genannte Energiepass, vorzulegen. Beim Bedarfsausweis berechnen ausgebildete Energieberater den Energiebedarf, beim Verbrauchsausweis wird der tatsächliche Verbrauch durch die Energieabrechnung und die Verbrauchsdaten gemessen.
Die SONNENKRAFT-Mitarbeiter erfuhren während der Schulung, dass beim Verkauf oder der Vermietung von Gebäuden, die vor 1965 errichtet wurden, ab dem 1. August 2008 der Energiepass vorzulegen ist, bei neueren Gebäuden ab dem 1. Januar 2009. Eigentümer von Nichtwohngebäuden müssen den Nachweis ab dem 1. Juli 2009 vorlegen, in öffentlichen Gebäuden über 1000 Quadratmeter mit hohem Publikumsverkehr muss der Energieausweis ab diesem Zeitpunkt ausgehängt werden.
Zu den umfangreichen Kenntnissen, die sich die Mitarbeiter aneigneten, gehörten u.a. zahlreiche Details des Energieausweises und die Berechnungsformen für den Energiebedarf. Wärmedurchgangskoeffizient, Transmissionswärmeverlust bis in die Tiefe erfuhren sie von den Anforderungen der EnEV, inklusive konkretem Zahlenmaterial und Berechnungstabellen.
Natürlich lernten sie auch, wie Solarthermie und Biomasse eingerechnet werden und welche Förderprogramme für Sanierung und Modernisierung genutzt werden können. Doch bereits 2009 und 2012 sind Novellierungen, die mit noch höheren Anforderungen aufwarten, geplant. Die SONNENKRAFT-Mitarbeiter sind gewappnet, sie können ihre Kunden umfassend informieren.
Weitere Informationen zum Thema Energieeinsparverordnung gibt es bei Sonnenkraft in 93049 Regensburg. =SONNENKRAFT/BfC=
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