Eigenleistung
Jedes Jahr müssen tausende Eigenheimer zupacken, weil ihr Geld nicht reicht und der Bankkredit bis zur Schmerzgrenze ausgereizt ist. Keine neue Erfahrung auch für die Berater in Geldhäusern, die irgendwann sofern eine Wackelfinanzierung absehbar ist garantiert nach möglichen Eigenleistungen oder weiteren Eigenkapital-Quellen fragen. Allerdings sind die Banker gewieft genug, ihrer Kundschaft nicht alles zu glauben. Denn viele, die vom Wohneigentum träumen, überschätzen häufig ihre Fähigkeiten und unterschätzen den Zeitaufwand, den Halbprofis für handwerkliche Arbeiten benötigen.
Deshalb akzeptieren die Institute nach einer im Bankgewerbe üblichen Faustregel höchstens zehn Prozent der Herstellungs- bzw. Kaufkosten als Eigenleistung und deshalb Eigenkapitalersatz. Was sich als Bruchteil wenig anhört, kann im wirklichen Eigen-heimer-Leben sehr üppig sein. Denn zehn Prozent bedeuten im Schnitt handwerkliche Arbeiten im Gegenwert von 20000 bis 25000 Euro.
Selbst Hand anzulegen, kommt sowieso nur für geschickte Häuslebauer in Frage, die eigentlich fast alles können: Tapezieren, den Boden fliesen, Steckdosen und Lichtschalter setzen, Waschbecken und Heizkörper installieren und, und, und.
Der Wille allein zählt jedoch nur wenig. Man muss sich sicher sein, es auch zu können. Ansonsten gibt die Eigenleistung keinen Sinn und verursacht mehr Frust als Lust. Wer als Eigenheimer letztlich sein handwerkliches Geschick anzweifelt, intensive Hobbies pflegt oder viel Zeit mit der Familie verbringen möchte, sollte seine Hände lieber in den Taschen lassen. Wer sich hingegen für den Weg des größten Widerstands, die Eigenleistung entscheidet, sollte frühzeitig seine dadurch erzielbaren Ersparnisse realistisch kalkulieren.
Welche Selbstbauarbeiten lohnen sich am meisten? Klare Antwort: die Rohbauarbeiten. Überall dort, wo lohnintensive Arbeiten anstehen, ist das Sparpotenzial am größten. Manche Eigenheimer sparen 25000 Euro und mehr. Viele andere aber erreichen diese Quoten nicht. Deshalb sollte man auf der Habenseite konservativ kalkulieren. Lieber weniger als zu viel ansetzen, um vor bösen Überraschungen verschont zu bleiben. Mag sein, dass Nachbarn oder Freunde kräftig zupacken, falls einem die Arbeit mal wieder über den Kopf wächst. Vielleicht sind die willigen Helfer mit einem geringen Stundenlohn oder gar nur einigen Kästen Bier zufrieden.
Helfer müssen gemeldet werden
Doch Selbstbauer, die auf Nachbarschaftshilfe setzen, erleben mitunter ihr blaues Wunder. Denn nach Unfällen drohen hohe Schadensersatzforderungen, falls der Bauherr nicht versichert ist. Für diesen Fall Vorsorge zu treffen, kostet wieder Geld und kann das Budget erheblich belasten. Das Gesetz verlangt die Anmeldung der Bauhelfer bei der Bau-Berufsgenossenschaft (BG), damit sie durch die Unfallversicherung geschützt sind. Das gilt sowohl bei bezahlten als auch unentgeltlichen Hilfskräften. Die Höhe der Versicherungsbeiträge richtet sich nach Art der Arbeit und auch nach bezahltem Lohn. Wird für Naturalien geschuftet, dient ein Mindestgehalt als Berechnungsgrundlage für die Versicherungsprämie.
Private Unfallversicherung abschließen
Auch Bauherren, die privat haftpflicht- oder unfallversichert sind, müssen ihre Hilfskräfte bei der BG anmelden. Die Verjährungsfrist für die Beitragszahlung beträgt vier Jahre. Bauherren, die es nicht so genau nehmen, können mit Bußgeldern zur Anmeldung ihrer Helfer gezwungen werden. Der Bauherr und seine Ehegattin genießen keinen gesetzlichen Versicherungsschutz. Sofern Sie durch eine hohe Eigenleistung Geld sparen möchten, empfiehlt sich der Abschluss einer privaten Unfallversicherung. (Quelle: bautipps)
Zurück zu
Allgemeines
Deshalb akzeptieren die Institute nach einer im Bankgewerbe üblichen Faustregel höchstens zehn Prozent der Herstellungs- bzw. Kaufkosten als Eigenleistung und deshalb Eigenkapitalersatz. Was sich als Bruchteil wenig anhört, kann im wirklichen Eigen-heimer-Leben sehr üppig sein. Denn zehn Prozent bedeuten im Schnitt handwerkliche Arbeiten im Gegenwert von 20000 bis 25000 Euro.
Selbst Hand anzulegen, kommt sowieso nur für geschickte Häuslebauer in Frage, die eigentlich fast alles können: Tapezieren, den Boden fliesen, Steckdosen und Lichtschalter setzen, Waschbecken und Heizkörper installieren und, und, und.
Der Wille allein zählt jedoch nur wenig. Man muss sich sicher sein, es auch zu können. Ansonsten gibt die Eigenleistung keinen Sinn und verursacht mehr Frust als Lust. Wer als Eigenheimer letztlich sein handwerkliches Geschick anzweifelt, intensive Hobbies pflegt oder viel Zeit mit der Familie verbringen möchte, sollte seine Hände lieber in den Taschen lassen. Wer sich hingegen für den Weg des größten Widerstands, die Eigenleistung entscheidet, sollte frühzeitig seine dadurch erzielbaren Ersparnisse realistisch kalkulieren.
Welche Selbstbauarbeiten lohnen sich am meisten? Klare Antwort: die Rohbauarbeiten. Überall dort, wo lohnintensive Arbeiten anstehen, ist das Sparpotenzial am größten. Manche Eigenheimer sparen 25000 Euro und mehr. Viele andere aber erreichen diese Quoten nicht. Deshalb sollte man auf der Habenseite konservativ kalkulieren. Lieber weniger als zu viel ansetzen, um vor bösen Überraschungen verschont zu bleiben. Mag sein, dass Nachbarn oder Freunde kräftig zupacken, falls einem die Arbeit mal wieder über den Kopf wächst. Vielleicht sind die willigen Helfer mit einem geringen Stundenlohn oder gar nur einigen Kästen Bier zufrieden.
Helfer müssen gemeldet werden
Doch Selbstbauer, die auf Nachbarschaftshilfe setzen, erleben mitunter ihr blaues Wunder. Denn nach Unfällen drohen hohe Schadensersatzforderungen, falls der Bauherr nicht versichert ist. Für diesen Fall Vorsorge zu treffen, kostet wieder Geld und kann das Budget erheblich belasten. Das Gesetz verlangt die Anmeldung der Bauhelfer bei der Bau-Berufsgenossenschaft (BG), damit sie durch die Unfallversicherung geschützt sind. Das gilt sowohl bei bezahlten als auch unentgeltlichen Hilfskräften. Die Höhe der Versicherungsbeiträge richtet sich nach Art der Arbeit und auch nach bezahltem Lohn. Wird für Naturalien geschuftet, dient ein Mindestgehalt als Berechnungsgrundlage für die Versicherungsprämie.
Private Unfallversicherung abschließen
Auch Bauherren, die privat haftpflicht- oder unfallversichert sind, müssen ihre Hilfskräfte bei der BG anmelden. Die Verjährungsfrist für die Beitragszahlung beträgt vier Jahre. Bauherren, die es nicht so genau nehmen, können mit Bußgeldern zur Anmeldung ihrer Helfer gezwungen werden. Der Bauherr und seine Ehegattin genießen keinen gesetzlichen Versicherungsschutz. Sofern Sie durch eine hohe Eigenleistung Geld sparen möchten, empfiehlt sich der Abschluss einer privaten Unfallversicherung. (Quelle: bautipps)
Zurück zu
