Energiepass auf dem Weg
Wichtigste Neuerung ist die Einführung von Energieausweisen, die beim Verkauf oder der Vermietung eines Gebäudes oder einer Wohnung vorgelegt werden müssen. Bei der viel diskutierten Frage "bedarfs- oder verbrauchsbezogener Energiepass?" bietet der Entwurf ein Optionsrecht: Eigentümer und Vermieter können zwischen der ingenieurtechnischen Berechnung des Gebäudeenergiebedarfs und der Darstellung der angefallenen Verbräuche früherer Bewohner wählen.
Beide Varianten des Energiepasses beinhalten - wie von der EU-Richtlinie gefordert - Empfehlungen für die energetische Modernisierung. Im Rahmen des CO2-Gebäudesanierungsprogramms sollen die Bedarfsausweise als Nachweise genutzt werden können. Der Referentenentwurf wird nun innerhalb der Bundesregierung, mit den Ländern und den Spitzenverbänden erörtert, bevor er dem Bundesrat vorgelegt werden kann. Nach dem Inkrafttreten sind Übergangsregelungen zur schrittweisen Einführung geplant. (Quelle: IEU)
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Beide Varianten des Energiepasses beinhalten - wie von der EU-Richtlinie gefordert - Empfehlungen für die energetische Modernisierung. Im Rahmen des CO2-Gebäudesanierungsprogramms sollen die Bedarfsausweise als Nachweise genutzt werden können. Der Referentenentwurf wird nun innerhalb der Bundesregierung, mit den Ländern und den Spitzenverbänden erörtert, bevor er dem Bundesrat vorgelegt werden kann. Nach dem Inkrafttreten sind Übergangsregelungen zur schrittweisen Einführung geplant. (Quelle: IEU)
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