Sinnvolle Investition:

Foto: IWO
Eine Effizienzsteigerung von 40 Prozent bis 2020 im Vergleich zu 1990 dieses ehrgeizige Klimaschutzziel hat die Bundesregierung beim jüngsten Energiegipfel nochmals bekräftigt. Klimaschutz sei die Herausforderung des 21. Jahrhunderts, befand Kanzlerin Angela Merkel und betonte in diesem Zusammenhang den hohen Stellenwert von energetischen Sanierungsmaßnahmen im Gebäudebereich. Denn dort liegen die größten Energieeinsparpotenziale.
Eine der wirksamsten Möglichkeiten zur Energieeinsparung und damit zur CO2-Emissionsreduzierung im Wärmemarkt ist der Einsatz effizienter Heiztechnik, also von Technik, die den Energiegehalt des Brennstoffs bestmöglich ausnutzt. Mit Nutzungsgraden von bis zu 97 Prozent sind bei Öl-Brennwertheizungen die physikalischen Grenzen ausgereizt, das eingesetzte Heizöl wird nahezu ohne Verlust in Nutzwärme umgewandelt. Und sie sind kosteneffizient, weil sich ihre Anschaffung innerhalb weniger Jahre über die Energieersparnis auszahlt, wie eine Modellrechnung des Instituts für wirtschaftliche Oelheizung (IWO) belegt. Der Austausch einer veralteten Heizanlage gegen ein Öl-Brennwertgerät in einem Ein- oder Zweifamilienhaus kostet einschließlich Installation im Mittel etwa 8000 Euro. Bei einem Heizölpreis von 60 Cent je Liter, einem bisherigen Jahresheizölverbrauch von 4500 Litern für Heizung und Warmwasser und einer Verbrauchsreduzierung von 30 Prozent verringert sich die alljährliche Heizölrechnung um jeweils rund 800 Euro. Damit hätte sich die Brennwertanlage nach etwa zehn Jahren amortisiert. Im Verbund mit Solarthermie liegt die potenzielle Energieeinsparung bei 40 Prozent. Die Modellrechnung auf Basis derselben Eckpunkte fällt ähnlich günstig aus. Eine 12.500-Euro-Investition für eine Öl-Brennwertheizung mit Solar ist nach rund elf Jahren gegenfinanziert. Pro Jahr reduziert sich in diesem Beispiel der Verbrauch um 1800 Liter, die jährliche Brennstoffrechnung sinkt somit um rund 1100 Euro. Noch gar nicht berücksichtigt sind in beiden Modellfällen potenzielle staatliche Fördermittel, etwa für die Solarkollektoren, sowie die steuerliche Absetzbarkeit eines Teils der Arbeitslohnkosten (bis zu 600 Euro als Direktabzug). Für eine 15 Quadratmeter große Solaranlage zur Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung zum Beispiel können gemäß den seit 2. August 2007 erhöhten Fördersätzen 1575 Euro als Zuschuss vom Staat eingeplant werden. Quelle: IWO
Zurück zu
