Experten kommen ins Haus

Bei hohem Energieverbrauch oder anstehenden Sanierungen am Gebäude oder der Heizung fehlt häufig fachlicher Rat, so Kutschka. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit unterstützt Hauseigentümer an dieser Stelle und fördert die Energieberatung vor Ort, erläutert der Vorstand des DEN.
Ein unabhängiger, staatlich anerkannter Ingenieur nimmt das Gebäude vor Ort in Augenschein und deckt dessen Schwachstellen auf. Anschließend wird das Gebäude in seinem Energieverbrauch berechnet und, darauf aufbauend, ein individuelles Konzept zur Verringerung des Energieverbrauchs erstellt. Zu diesem Konzept gehört neben der Maßnahmenbeschreibung auch eine Kostenschätzung mit seriöser Wirtschaftlichkeitsbetrachtung. Das Ganze mündet in einen umfassenden Beratungsbericht, der Ihnen in einem abschließenden Beratungsgespräch ausführlich erklärt wird.
Kosten und Förderung
Die detaillierte und arbeitsaufwändige Beratung gibt es natürlich nicht umsonst. Da aber auch der Bund Interesse an einer sparsamen Energieverwendung hat, beteiligt sich der Staat - übrigens schon seit vielen Jahren - mit einem Zuschuss an den Beratungskosten. Ihr Kostenanteil als Beratungsempfänger richtet sich nach der Anzahl der im Gebäude vorhandenen Wohneinheiten, die Beantragung des Zuschusses erfolgt durch den Energieberater:

Förderbedingung ist, dass die Baugenehmigung für Ihr Wohngebäude vor dem 01.01.1984 (in den neuen Bundesländern vor dem 01.01.1989) erteilt wurde und das Wohngebäude überwiegend zu Wohnzwecken genutzt wird. Bitte beachten Sie: Die Beratungskosten sind unverbindlich und verstehen sich als Honorarempfehlung. Regionale Preisunterschiede sind durchaus möglich. Sie gelten für Standardwohngebäude ohne besondere Anforderungen, zuzüglich eventuell anfallende Fahrtkosten.
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