Praktische Hinweise
So sichern Sie sich den Ersatz Ihrer Schäden.
Für den Ersatz beschädigter oder entwendeter Sachen kommt von Fall zu Fall möglicherweise Ihre Hausrat- oder Gebäudeversicherung auf. Verständigen Sie umgehend die Schadenabteilung Ihrer Versicherung.
In der Regel wird Ihnen der Wert der entwendeten Gegenstände sowie der durch den Einbruch entstandene Sachschaden ersetzt. Voraussetzung hierfür ist bei den meisten Versicherungen, dass die Fenster während Ihrer Abwesenheit geschlossen und die Haustür zugesperrt waren.
Sollten Sie durch die Tat in eine materielle Notlage geraten sein, erhalten Sie in bestimmten Fällen auch von der Opferhilfeorganisation WEISSER RING finanzielle Unterstützung.
Der Täter ist gesetzlich verpflichtet, den verursachten Schaden zu ersetzen. Dies gilt unter anderem auch für Vermögensschäden. Zur Durchsetzung der Ansprüche muss in der Regel eine Zivilklage geführt werden, die grundsätzlich auf eigene Kosten und eigenes Risiko erfolgt. Nur bei bestimmten Vertragsabschlüssen werden die finanziellen Aufwendungen von Rechtsschutzversicherungen übernommen. Im so genannten Adhäsionsverfahren kann das Gericht auch bereits im Zuge des Strafverfahrens über Anspruch und Höhe von Schadensersatz und Schmerzensgeld entscheiden.
So lassen Sie Ihre ec- oder Kredit-/Zahlungskarte sperren.
Eine entwendete Zahlungskarte sollten Sie unverzüglich sperren lassen. Veranlassen können Sie dies zu jeder Tages- und Nachtzeit unter folgenden zentralen Rufnummern:
ZENTRALER SPERRNOTRUF: Telefon 116 116 (kostenfrei)
EC-Karten: Telefon 01805 021021 *
MasterCard (nur Deutschland): 0800 - 819 1040;
international (R-Gespräch): +1 - 636 7227 111
VISA Card (nur Deutschland): 0800 - 811 8440;
international (R-Gespräch): + 1 410 581 9994
American Express: Telefon: 069 97971000 **
Diners Club: Telefon: 069 66166123 ** oder 01805 336696 *
* Die Kosten betragen 14 Cent / Minute aus dem dt. Festnetz. Telefonate aus dem Mobilfunknetz können anbieterbedingt abweichen! Bei Gesprächen aus dem Ausland fallen zusätzliche Kosten an!
** Das Gespräch wird zu den Konditionen Ihres gewöhnlichen Ortstarifs abgerechnet. Telefonate aus dem Mobilfunknetz können anbieterbedingt abweichen! Bei Gesprächen aus dem Ausland fallen zusätzliche Kosten an!
Kundenservice vom Ausland aus: +49 und dann die jeweilige Nummer ohne die "0" der Vorwahl.
Zur Sperrung von Euroscheck- bzw. Bankkontenkarten benötigen Sie Ihre Kontonummer. Kreditkarten können Sie am einfachsten durch Angabe der Kreditkartennummer sperren lassen. Steht Ihnen diese nicht zur Verfügung, reichen meist auch Ihr Name, Geburtsdatum und Ihre Adresse sowie der Name Ihrer Bank. Teilweise ist auch eine nur vorübergehende Sperrung möglich. Sind Sparbücher oder Anlagedokumente abhanden gekommen, so melden Sie dies bitte unverzüglich bei Ihrem Geldinstitut.
Handy weg? Handeln Sie rasch.
Lassen Sie Ihren Anschluss möglichst umgehend sperren vor allem dann, wenn das Handy eingeschaltet war. Den Auftrag dazu erteilen Sie über die Hotline des Anbieters, bei dem Sie den Kartenvertrag abgeschlossen haben. Halten Sie neben Ihrer Mobiltelefonnummer auch die Kartennummer sowie Ihr Kenn- bzw. Passwort bereit. Sie können die Sperrung jedoch auch schriftlich, z. B. per Fax, veranlassen.
Sperrnummern:
T-D1: Telefon 01803 302202 *
D2 Vodafone: Telefon 0800 1721212 ***
E-Plus: Telefon 0177 1000 **
O2: Telefon 01805 624357 ****
ZENTRALER SPERRNOTRUF: Telefon 116 116 (kostenfrei)
* 9 Cent / Minute (inkl. Ust.) aus dem Festnetz der Deutschen Telekom, abweichende Preise für Anrufe aus dem Mobilfunknetz möglich. Bei Gesprächen aus dem Ausland fallen zusätzliche Kosten an!
** Bei Anruf aus demselben Handynetz: kostenfrei. Bei Gesprächen aus dem Ausland fallen Kosten an!
*** Gebührenfrei aus allen Netzen. Bei Gesprächen aus dem Ausland fallen Kosten an!
**** Die Kosten betragen 14 Cent / Minute aus dem dt. Festnetz. Telefonate aus dem Mobilfunknetz können anbieterbedingt abweichen! Bei Gesprächen aus dem Ausland fallen zusätzliche Kosten an!
Kundenservice vom Ausland aus: +49 und dann die jeweilige Nummer ohne die "0" der Vorwahl.
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Wie beuge ich einem Einbruch vor?
Für den Ersatz beschädigter oder entwendeter Sachen kommt von Fall zu Fall möglicherweise Ihre Hausrat- oder Gebäudeversicherung auf. Verständigen Sie umgehend die Schadenabteilung Ihrer Versicherung.
In der Regel wird Ihnen der Wert der entwendeten Gegenstände sowie der durch den Einbruch entstandene Sachschaden ersetzt. Voraussetzung hierfür ist bei den meisten Versicherungen, dass die Fenster während Ihrer Abwesenheit geschlossen und die Haustür zugesperrt waren.
Sollten Sie durch die Tat in eine materielle Notlage geraten sein, erhalten Sie in bestimmten Fällen auch von der Opferhilfeorganisation WEISSER RING finanzielle Unterstützung.
Der Täter ist gesetzlich verpflichtet, den verursachten Schaden zu ersetzen. Dies gilt unter anderem auch für Vermögensschäden. Zur Durchsetzung der Ansprüche muss in der Regel eine Zivilklage geführt werden, die grundsätzlich auf eigene Kosten und eigenes Risiko erfolgt. Nur bei bestimmten Vertragsabschlüssen werden die finanziellen Aufwendungen von Rechtsschutzversicherungen übernommen. Im so genannten Adhäsionsverfahren kann das Gericht auch bereits im Zuge des Strafverfahrens über Anspruch und Höhe von Schadensersatz und Schmerzensgeld entscheiden.
So lassen Sie Ihre ec- oder Kredit-/Zahlungskarte sperren.
Eine entwendete Zahlungskarte sollten Sie unverzüglich sperren lassen. Veranlassen können Sie dies zu jeder Tages- und Nachtzeit unter folgenden zentralen Rufnummern:
ZENTRALER SPERRNOTRUF: Telefon 116 116 (kostenfrei)
EC-Karten: Telefon 01805 021021 *
MasterCard (nur Deutschland): 0800 - 819 1040;
international (R-Gespräch): +1 - 636 7227 111
VISA Card (nur Deutschland): 0800 - 811 8440;
international (R-Gespräch): + 1 410 581 9994
American Express: Telefon: 069 97971000 **
Diners Club: Telefon: 069 66166123 ** oder 01805 336696 *
* Die Kosten betragen 14 Cent / Minute aus dem dt. Festnetz. Telefonate aus dem Mobilfunknetz können anbieterbedingt abweichen! Bei Gesprächen aus dem Ausland fallen zusätzliche Kosten an!
** Das Gespräch wird zu den Konditionen Ihres gewöhnlichen Ortstarifs abgerechnet. Telefonate aus dem Mobilfunknetz können anbieterbedingt abweichen! Bei Gesprächen aus dem Ausland fallen zusätzliche Kosten an!
Kundenservice vom Ausland aus: +49 und dann die jeweilige Nummer ohne die "0" der Vorwahl.
Zur Sperrung von Euroscheck- bzw. Bankkontenkarten benötigen Sie Ihre Kontonummer. Kreditkarten können Sie am einfachsten durch Angabe der Kreditkartennummer sperren lassen. Steht Ihnen diese nicht zur Verfügung, reichen meist auch Ihr Name, Geburtsdatum und Ihre Adresse sowie der Name Ihrer Bank. Teilweise ist auch eine nur vorübergehende Sperrung möglich. Sind Sparbücher oder Anlagedokumente abhanden gekommen, so melden Sie dies bitte unverzüglich bei Ihrem Geldinstitut.
Handy weg? Handeln Sie rasch.
Lassen Sie Ihren Anschluss möglichst umgehend sperren vor allem dann, wenn das Handy eingeschaltet war. Den Auftrag dazu erteilen Sie über die Hotline des Anbieters, bei dem Sie den Kartenvertrag abgeschlossen haben. Halten Sie neben Ihrer Mobiltelefonnummer auch die Kartennummer sowie Ihr Kenn- bzw. Passwort bereit. Sie können die Sperrung jedoch auch schriftlich, z. B. per Fax, veranlassen.
Sperrnummern:
T-D1: Telefon 01803 302202 *
D2 Vodafone: Telefon 0800 1721212 ***
E-Plus: Telefon 0177 1000 **
O2: Telefon 01805 624357 ****
ZENTRALER SPERRNOTRUF: Telefon 116 116 (kostenfrei)
* 9 Cent / Minute (inkl. Ust.) aus dem Festnetz der Deutschen Telekom, abweichende Preise für Anrufe aus dem Mobilfunknetz möglich. Bei Gesprächen aus dem Ausland fallen zusätzliche Kosten an!
** Bei Anruf aus demselben Handynetz: kostenfrei. Bei Gesprächen aus dem Ausland fallen Kosten an!
*** Gebührenfrei aus allen Netzen. Bei Gesprächen aus dem Ausland fallen Kosten an!
**** Die Kosten betragen 14 Cent / Minute aus dem dt. Festnetz. Telefonate aus dem Mobilfunknetz können anbieterbedingt abweichen! Bei Gesprächen aus dem Ausland fallen zusätzliche Kosten an!
Kundenservice vom Ausland aus: +49 und dann die jeweilige Nummer ohne die "0" der Vorwahl.
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