Baulicher Sonnenschutz
Neben dem direkten Schutz der Haut gibt es auch die bauliche Seite des Sonnenschutzes. Rollläden und Markisen bieten eine ganz natürliche Möglichkeit, die eigenen vier Wände vor der Hitze zu schützen. Hochwertige Produkte schaffen selbst bei brennendem Sonnenschein ein schattiges Plätzchen auf dem Balkon oder der Terrasse und halten gleichzeitig die Wohnräume angenehm kühl. Das späte Frühjahr ist die ideale Zeit, um sich über die vielfältigen Möglichkeiten zu informieren damit der Sommer nicht zur heißen Überraschung wird.
Moderner Sonnenschutz lässt sich immer nachrüsten.
Gut beraten durch eine Fachbetriebs findet man leicht eine Lösung, die den ganz persönlichen Ansprüchen gerecht wird. Ganz nebenbei steigern Qualitätsprodukte den Immobilienwert und können auch optisch zu einem echten Hingucker werden. Denn längst haben bei Rollläden moderne Farben und frische Designs Einzug gehalten.
Helle, lichtdurchflutete Räume sind bei Bauherren und Mietern beliebt. Die Kehrseite von großen und in der heutigen Architektur beliebten Glasflächen zeigt sich im Sommer: Neben der Blendung können die Raumtemperaturen in unerträgliche Höhen ansteigen. Wirkungsvolle Abhilfe schaffen geeignete Sonnenschutzprodukte für Neubauten ist nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) ein Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes zu führen. Damit soll erreicht werden, dass in Abhängigkeit von der Klimaregion die Grenzwerte der Innentemperatur von 25 bis 27 Grad Celsius um nicht mehr als zehn Prozent der Aufenthaltsdauer überschritten werden, so Jürgen Humpe, Leiter der Abteilung QS beim Verler Rollladenspezialisten Alulux. Nach einem aktuellen Gerichtsurteil wurde ein Vermieter zum Nachrüsten verpflichtet, weil eine Raumtemperatur von 26 Grad Celsius überschritten worden war.
Überhitzte Räume, die im Sommer durch Klimaanlagen oder Ventilatoren gekühlt werden müssen, belasten die Energiebilanz eines Gebäudes.
Daher schreibt die EnEV Sonnenschutzmaßnahmen zwingend vor, wenn bei einem Neubau der nach DIN 4108-2 vom Juli 2003 ermittelte Sonneneintragskennwert überschritten wird. Der Nachweis ist zu führen, wenn der Anteil der Fensterfläche an der Fassade über 30 Prozent liegt. Nach der DIN 4108-2 ist insbesondere bei kritischen Räumen mit Südausrichtung der Nachweis ab einem grundflächenbezogenen Fensterflächenanteil von zehn Prozent zu führen, was durchaus sinnvoll ist, erläutert Humpe. Der Entwurf der neuen Energieeinsparverordnung sieht eine Anpassung vor. Häuslebauer und -Sanierer haben hier einen Vorteil: Wenn sie ihr Ein- oder Zweifamilienhaus mit Rollläden oder gleichwertigen Sonnenschutzeinrichtungen versehen, sind sie von diesem Nachweis befreit.
Moderner Sonnenschutz lässt sich immer nachrüsten.

Gut beraten durch eine Fachbetriebs findet man leicht eine Lösung, die den ganz persönlichen Ansprüchen gerecht wird. Ganz nebenbei steigern Qualitätsprodukte den Immobilienwert und können auch optisch zu einem echten Hingucker werden. Denn längst haben bei Rollläden moderne Farben und frische Designs Einzug gehalten.
Helle, lichtdurchflutete Räume sind bei Bauherren und Mietern beliebt. Die Kehrseite von großen und in der heutigen Architektur beliebten Glasflächen zeigt sich im Sommer: Neben der Blendung können die Raumtemperaturen in unerträgliche Höhen ansteigen. Wirkungsvolle Abhilfe schaffen geeignete Sonnenschutzprodukte für Neubauten ist nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) ein Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes zu führen. Damit soll erreicht werden, dass in Abhängigkeit von der Klimaregion die Grenzwerte der Innentemperatur von 25 bis 27 Grad Celsius um nicht mehr als zehn Prozent der Aufenthaltsdauer überschritten werden, so Jürgen Humpe, Leiter der Abteilung QS beim Verler Rollladenspezialisten Alulux. Nach einem aktuellen Gerichtsurteil wurde ein Vermieter zum Nachrüsten verpflichtet, weil eine Raumtemperatur von 26 Grad Celsius überschritten worden war.
Überhitzte Räume, die im Sommer durch Klimaanlagen oder Ventilatoren gekühlt werden müssen, belasten die Energiebilanz eines Gebäudes.

Daher schreibt die EnEV Sonnenschutzmaßnahmen zwingend vor, wenn bei einem Neubau der nach DIN 4108-2 vom Juli 2003 ermittelte Sonneneintragskennwert überschritten wird. Der Nachweis ist zu führen, wenn der Anteil der Fensterfläche an der Fassade über 30 Prozent liegt. Nach der DIN 4108-2 ist insbesondere bei kritischen Räumen mit Südausrichtung der Nachweis ab einem grundflächenbezogenen Fensterflächenanteil von zehn Prozent zu führen, was durchaus sinnvoll ist, erläutert Humpe. Der Entwurf der neuen Energieeinsparverordnung sieht eine Anpassung vor. Häuslebauer und -Sanierer haben hier einen Vorteil: Wenn sie ihr Ein- oder Zweifamilienhaus mit Rollläden oder gleichwertigen Sonnenschutzeinrichtungen versehen, sind sie von diesem Nachweis befreit.