Technische und rechtliche Grundlagen
Auch wenn die sehr theoretisch klingen, sollte man sie kennen, bevor man sich endgültig für versickerungsfähige Betonpflastersteinsysteme entscheidet.
Grundlage für die Ausführung von versickerungsfähig ausgeführten Pflasterflächen ist das Merkblatt ATV 138 Bau und Bemessung von Anlagen zur dezentralen Versickerung von nicht schädlich verunreinigten Niederschlagswasser der Abwassertechnischen Vereinigung. Darin enthalten sind im Wesentlichen die rechtlichen Voraussetzungen, die Größe der zu versickernden Bemessungsregenspende, die Mindestdurchlässigkeit des anstehenden Baugrundes und die Einschränkungen zum Schutz des Grundwassers.
Die Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaues von Verkehrsflächen (kurz RStO) in denen die Bemessung des schichtweisen Aufbaues von konventionellen Verkehrsflächenbefestigungen beschrieben ist, sind auch für versickerungsfähige Verkehrsflächenbefestigung von wesentlicher Bedeutung. Die Befestigung mit versickerungsfähigem Pflaster ist auf die Bauklassen V und VI nach RStO beschränkt. Diese Einschränkung wurde aus Umweltschutzgründen getroffen, da auf stärker frequentierten Straßen von einer höheren Schmutzfracht im Oberflächenwasser ausgegangen wird. Im nicht öffentlichen Bereich kann aber von dieser Einschränkung abgewichen werden, da dort zwar hohe Achslasten auftreten können, aber in der Regel die absolute Verkehrsmenge geringer ist. Im Einzelfall ist dann gegebenenfalls der Nachweis zu führen, dass das Oberflächenwasser nicht schädlich verunreinigt ist. Auf den Einsatz von Streusalz ist bei versickerungsfähigen Flächen zu verzichten. Ferner ist zu beachten, dass trotz der Versickerung des Oberflächenwassers nicht auf eine zusätzliche Entwässerungseinrichtung verzichtet werden kann.
Diese zusätzliche Entwässerungseinrichtung ist erforderlich um Regenspenden von Starkregen, die über dem in der ATV 138 geforderten Wert liegen abzuführen und weil durch Verschmutzung die Durchlässigkeit der Konstruktion im Laufe der Zeit nachlässt.
Bei versickerungsfähigen Pflastersteinsystemen wird das anfallende Oberflächenwasser im wesentlichen durch aufgeweitete Fugen, Sickeröffnungen in oder am Stein sowie durch die Poren des Steines in den Untergrund geleitet.
Grundlage für die Ausführung von versickerungsfähig ausgeführten Pflasterflächen ist das Merkblatt ATV 138 Bau und Bemessung von Anlagen zur dezentralen Versickerung von nicht schädlich verunreinigten Niederschlagswasser der Abwassertechnischen Vereinigung. Darin enthalten sind im Wesentlichen die rechtlichen Voraussetzungen, die Größe der zu versickernden Bemessungsregenspende, die Mindestdurchlässigkeit des anstehenden Baugrundes und die Einschränkungen zum Schutz des Grundwassers.

Die Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaues von Verkehrsflächen (kurz RStO) in denen die Bemessung des schichtweisen Aufbaues von konventionellen Verkehrsflächenbefestigungen beschrieben ist, sind auch für versickerungsfähige Verkehrsflächenbefestigung von wesentlicher Bedeutung. Die Befestigung mit versickerungsfähigem Pflaster ist auf die Bauklassen V und VI nach RStO beschränkt. Diese Einschränkung wurde aus Umweltschutzgründen getroffen, da auf stärker frequentierten Straßen von einer höheren Schmutzfracht im Oberflächenwasser ausgegangen wird. Im nicht öffentlichen Bereich kann aber von dieser Einschränkung abgewichen werden, da dort zwar hohe Achslasten auftreten können, aber in der Regel die absolute Verkehrsmenge geringer ist. Im Einzelfall ist dann gegebenenfalls der Nachweis zu führen, dass das Oberflächenwasser nicht schädlich verunreinigt ist. Auf den Einsatz von Streusalz ist bei versickerungsfähigen Flächen zu verzichten. Ferner ist zu beachten, dass trotz der Versickerung des Oberflächenwassers nicht auf eine zusätzliche Entwässerungseinrichtung verzichtet werden kann.

Diese zusätzliche Entwässerungseinrichtung ist erforderlich um Regenspenden von Starkregen, die über dem in der ATV 138 geforderten Wert liegen abzuführen und weil durch Verschmutzung die Durchlässigkeit der Konstruktion im Laufe der Zeit nachlässt.
Bei versickerungsfähigen Pflastersteinsystemen wird das anfallende Oberflächenwasser im wesentlichen durch aufgeweitete Fugen, Sickeröffnungen in oder am Stein sowie durch die Poren des Steines in den Untergrund geleitet.